LAG Niedersachsen, 20.04.2017 - 5 Sa 1263/16: Verzugsschadenspauschale im Arbeitsrecht anwendbar?
Mit Urteil vom 20.04.2017 sprach sich das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen dafür aus, dass die Bestimmung des § 288 Abs. 5 S. 1 BGB über die sog. Verzugsschadenspauschale auch im Arbeitsrecht zu Anwendung kommt.
§ 288 Abs. 5 S. 1 BGB lautet:
"(5) Der Gläubiger einer Entgeltforderung hat bei Verzug des Schuldners, wenn dieser kein Verbraucher ist, außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 Euro. ..."
(Symbolbild)
Wegen grundsätzlicher Bedeutung dieser Rechtsfrage wurde die Revision zum Bundesarbeitsgericht (BAG) zugelassen.
(Quelle: LAG Niedersachsen, Urteil v. 20.04.2017, 5 Sa 1263/16 )
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))