Dr. Mayer & Kügler
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Mindestlohn | Region: Kassel | Nordhessen
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Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Region: Kassel
Mindestlohn
Begriff
Unter einem Mindestlohn versteht man rechtliche Regelungen über die Höhe des kleinsten, zulässigen Arbeitsentgelts.
Mindestlohnregelungen können unterschiedlichst ausgestaltet sein: Denkbar sind etwa die Festlegung eines Stundenlohns (so § 1 Abs. 2 MiLoG) oder eines Monatslohns (bei Vollbeschäftigung).
Auch die rechtlichen Quellen können unterschiedlich sein: Neben (direkten) gesetzlichen Festlegungen (so zum Beispiel § 1 Abs. 2 MiLoG) kommt etwa auch eine Anknüpfung an bereits bestehende tarifvertragliche Regelungen, die nach Maßgabe näher geregelter Verfahren für "allgemeinverbindlich" erklärt werden, in Betracht.
Hinsichtlich des sachlichen Anwendungsbereichs ist schließlich zwischen branchenspezifischen Mindeslöhnen (Branchenmindestlöhnen) und einem für alle Arbeitnehmer geltenden allgemeinen Mindestlohn zu unterscheiden.
Allgemeiner Mindestlohn (MiLoG)
Mit Wirkung zum 01.01.2015 wurde in Deutschland ein allgemeiner Mindestlohn von € 8,50 eingeführt. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem "Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)".
Branchenmindestlöhne
In zahlreichen Branchen bestanden bereits vor dem 01.01.2015 spezifische Mindestlohnregelungen.
Derartige Regelungen betreffen etwa:
- das Bauhauptgewerbe,
- die Berufliche Aus- und Weiterbildung,
- das Friseurhandwerk,
- das Gebäudereinigerhandwerk,
- die Pflegebranche.
Eine detailliertere Auflistung zu den Branchenmindestlöhnen findet sich im WSI-Tarifarchiv.
Aktuelles zum Mindestlohn (Auszug)
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