Dr. Mayer & Kügler
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Öffentlicher Dienst | Region: Kassel | Nordhessen
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Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Kassel
Öffentlicher Dienst (Staatsdienst)
Begriff
Der öffentliche Dienst umfasst die Rechtsverhältnisse der zum einen aufgrund öffentlichen Rechts beim Staat beschäftigten Personen, wie insbesondere Beamte, Richter und Soldaten sowie zum anderen der nach Tarifrecht beim Staat angestellten Arbeitnehmern.
Eine Mischform stellen die Dienstordnungsbeschäftigten (DO-Beschäftigte) im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherung dar: Deren Dienstverhältnisse werden zwar aufgrund eines privatrechtlichen Arbeitsverhältnis begründet, richten sich aber inhaltlich kraft Gesetzes nach beamtenrechtliche Grundsätzen.
Unterschiede und Gemeinsamkeiten
a) Begründung der Dienstverhältnisse
Die Dienstverhältnisse der im öffentlichen Dienst beschäftigten Personen werden somit entweder öffentlich-rechtlich (zum Beispiel beamteter Lehrer) oder privatrechtlich (zum Beispiel angestellter Lehrer) begründet.
b) Rechtsweg
Für rechtliche Auseinandersetzungen der Beamten sind die Verwaltungsgerichte, für die der nach Tarifrecht angestelten Arbeitnehmern die Arbeitsgerichte zuständig.
c) Personalvertretung
Im Rahmen der Personalvertretung gilt für Beamte und Arbeitnehmer das Personalvertretungsrecht des Dienstherrn. Allerdings bilden Beamte und Arbeitnehmer jeweils eigene Gruppen.
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