OLG Düsseldorf, 12.11.2010 - IV-3 RBs 177/10: Zur Anzahl der Rechtsverletzungen wegen § 20 I FPersV
In einer Entscheidung vom 12.11.2010 musste sich das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf mit der Frage befassen, von wie vielen Rechtsverletzungen auf Seiten des Unternehmers (Arbeitgebers) auszugehen ist, wenn bei einer Kontrolle für mehrere Tage kein Nachweis berücksichtigungsfreier Zeiträume im Sinne des § 20 Abs. 1 FPersV Tage vorgelegt wird.
Das OLG kam zum Schluss, dass nur eine Rechtsverletzung gegeben ist. Dieses Ergebnis begründete das Gericht bereits mit dem Wortlaut der Norm ("an einem oder mehreren").
(Symbolbild)
Insoweit heisst es im Beschluss:
"... Dass 'dieselbe Handlung' i.S. des 19 Abs. 1 OWiG – hier die Nichtvorlage der Unternehmerbescheinigung bei der Kontrolle am 15. Mai 2009 – diese Vorschrift mehrfach verletzt haben könnte, ergibt das angefochtene Urteil nicht. Schon nach dem Wortlaut des § 20 Abs. 1 S. 1 FPersV müssen nachweispflichtige Fahrer, die einen der in Nrn. 1 bis 4 genannten Tatbestände 'an einem oder mehreren der vorausgegangenen 28 Kalendertage' erfüllt haben, eine entsprechende Bescheinigung des Unternehmers vorlegen. Der Verstoß gegen diese Vorschrift schließt damit schon tatbestandlich den Fall ein, dass die Bescheinigung für mehr als einen Tag nicht präsentiert werden kann. Unabhängig von der Zahl der betroffenen Tage kann sie bei derselben Kontrolle daher nur einmal verletzt werden."
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))