BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10: Urlaubsanspruch ist nicht vererblich; keine Abgeltung an die Erben
Mit Urteil vom 20.09.2011 stellt das Bundesarbeitsgericht (BAG) fest, dass sich im Falle des Todes eines Arbeitnehmers offene Urlaubsansprüche nicht in einen Urlaubsabgeltungsanspruch umwandeln.
Im entschiedenen Fall waren die Klägerin und ihr Sohn gemeinschaftliche Erben des im April 2009 verstorbenen Arbeitnehmers und Ehemanns der Klägerin. Die Klägerin verlangte Abgeltung des infolge Krankheit nicht genommenen Urlaubs der Jahre 2008 und 2009.
Sie berief sich auf § 7 Abs. 4 BUrlG:
"(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten."
(Symbolbild)
Das BAG wies eine Anwendung des § 7 Abs. 4 BUrlG zurück. Ebenso europarechtliche Bedenken.
Der Leitsatz lautet:
"Endet das Arbeitsverhältnis mit dem Tod des Arbeitnehmers, erlischt zugleich der Urlaubsanspruch. Er wandelt sich nicht in einen Abgeltungsanspruch iSv. § 7 Abs. 4 BUrlG um."
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))