LG Berlin, 19.04.2013 - 55 S 170/12 WEG: Allgemeine Öffnungsklausel und sachenrechtliche Grundlagen
In seiner Entscheidung vom 19.04.2013 führte das LG Berlin folgendes aus (Hervorhebung nicht im Original):
"Diese Bestimmung enthält eine allgemeine Öffnungsklausel. D.h., sie ist die Grundlage für die Änderung jeder Bestimmung in der Teilungserklärung, von sachenrechtlichen Fragen abgesehen, § 10 Abs. 4 Satz 2 WEG. Sie gewährt Beschlusskompetenz zur Änderung auch des Kostenverteilungsschlüssels betreffend das Verwalterhonorar."
(Symbolbild)
(Quelle: LG Berlin, Urteil v. 19.04.2013, 55 S 170/12 WEG)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))