AG Kassel, 22.05.2015 - 441 C 11/15: Abbildung der Original-Verpackung kann Urheberrecht verletzen
In einer Entscheidung vom 22.05.2015 musste sich das Amtsgericht Kassel (AG Kassel) mit der Frage befassen, ob derjenige, der ein Inserat auf der Internetplattform www.ebay.de mit einer Fotografie versieht, die ihrerseits die Original-Verpackung mit einem darauf befindlichen Produkt-Foto wiedergibt, einen Urheberrechtsverstoß bezüglich des Produkt-Fotos begehen kann.
Im entschiedenen Fall hatte ein ebay-Inserent ohne Zustimmung desjenigen Fotografen, der das auf der Original-Verpackung befindliche Produkt-Foto erstellt hatte, eine von ihm erstellte Fotoaufnahme der Verpackung des Produkts zur Illustration seiner ebay-Anzeige verwendet.
(Symbolbild)
Dies geschah offenbar, wie das Amtsgericht ausführte, in einer Weise, dass das ursprüngliche Produkt-Foto den wesentlichen Inhalt des später erstellten, beklagteneigenen Verpackungs-Fotos bildete. Insoweit heisst es im Urteil:
"Denn beim Abfotografieren der auf einem Tisch liegenden Verpackung, auf der das klägerische Lichtbild groß und auffällig abgedruckt ist, steht weiterhin dieses Lichtbild im Vordergrund. Es 'verblasst' gerade nicht, sondern stellt weiter das zentrale Element der Abbildung dar, auf das es dem Beklagten ja zu Verkaufszwecken auch gerade ankommt."
Im Ergebnis wurde der Beklagte daher zu Unterlassung und Schadensersatz verurteilt.
(Quelle: AG Kassel, Urteil vom 22.05.2015, 441 C 11/15)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler)
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