LG München I, 01.06.2015 - 1 S 13261/14 WEG: WEG-Öffnungsklausel erlaubt keine Eigentumsneuordnung
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) München I vom 01.06.2015 erlaubt eine Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung einer Wohnungseigentümergemeinschaft keine "Eigentumsneuordnung"
Hintergrund der Entscheidung bildete eine Streitigkeit über eine Nachtragsurkunde zu einer wohnungseigentumsrechtlichen Teilungserklärung.
(Symbolbild Eigentumswohnungen)
Die entsprechende Urkunde sah unter anderem eine Neuverteilung der Miteigentumsanteile vor.
In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob eine in der Gemeinschaftsordnung enthaltene Öffnungsklausel als Rechtsgrundlage herangezogen werden könnte. Dies wurde vom LG München I wie folgt knapp verneint:
"Die Öffnungsklausel in der Gemeinschaftsordnung (Ziff. 12.10), auf die sich die Beklagten zu 1 und zu 2 berufen haben, ist für den Rechtsstreit unerheblich. Für eine Eigentumsneuordnung fehlt der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz. ..." (Rdnr. 24)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler)