BGH, 14.01.2016 - I ZR 65/14: Facebook-Funktion "Freunde finden" war wettbewerbswidrig
In der Entscheidung des für Wettbewerbsrechtsfragen zuständigen I. Zivilsenats des Bundesgerichtshof (BGH) vom 14.01.2016 ging es um die rechtliche Bewertung der (ehemaligen) Facebook-Funktion "Freunde finden".
Hintergrund der Entscheidung bildete die Klage des Bundesverbands der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände in Deutschland gegen den im Jahr 2010 vom Facebook-Betreiber verwendeten "Freundefinder". Dieser war so gestaltet, dass Nutzer dazu veranlasst wurden, Facebook Zugriff auf ihre privaten Email-Daten zu gewähren. In der Folge wurden dann von Facebook auch solchen Personen Einladungsemails übersandt, die zuvor nicht bei Facebook als Kunden registriert waren.
(Symbolbild)
Diese Praxis wurde vom BGH für wettbewerbswidrig befunden. Insbesondere läge beim Versand der Einladungsemails (auch) an bisher nicht zum Kundenkreis von Facebook zählende Personen eine wettbewerbsrechtlich unzulässige unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG vor.
§ 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG lautet:
"(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen
1. (...)
3. bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt (…)"
Darüber hinaus bejahte der BGH auch eine gegen § 5 UWG verstoßende Täuschung der sich für den "Freundefinder" registrierenden Nutzer über Art und Umfang der Nutzung der E-Mail-Kontaktdaten.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))
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