LG Berlin, 09.02.2016 - 63 S 177/15: Baustellenlärm vom Nachbarn führt nicht immer zur Mietminderung
Mit Urteil vom 09.02.2016 hatte sich das Landgericht (LG) Berlin, wie in einer Pressenotiz zu lesen war, mit Baustellenlärm von einem Nachbargrundstück zu befassen.
Das Gericht soll in dieser Entscheidung zum Ausdruck gebracht haben, dass Baustellenlärm nicht in jedem Fall eine Mietminderung rechtfertige. Dies soll insbesondere dann gelten, wenn erkennbar war, dass mit baldigen Baumaßnahmen zu rechnen ist.
(Symbolbild Baustelle)
Auch wenn die Entscheidungsbegründung noch nicht (insbesondere nicht über das Landes-Justizportal) zugänglich ist, sei sie an dieser Stelle schon erwähnt. Denn diese Entscheidung zeigt auf, dass in der jüngeren Rechtsprechung eine zunehmende Tendenz besteht, bei von außen auf die Mietsache einwirkenden Beeinträchtigungen Mängelansprüche des Mieters restriktiv zu sehen.
Insoweit liegt das Urteil des LG auf der Linie von BGH, Urteil v. 29.04.2015, VIII ZR 197/14.
(Quelle: LG Berlin, Urteil v. 09.02.2016, 63 S 177/15)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))