BGH, 09.03.2016 - IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15: Zur Startgutschriftenregelung der VBL
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich am 09.03.2016 in zwei Urteilen erneut mit Fragen der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst zu befassen.
Diese Zusatzversorgung wird über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) gewährleistet. Die VBL hatte ihr Versorgungssystem zum 31.12.2001 (Umstellungsstichtag) von einem am Beamtenrecht orientierten Gesamtversorgungssystem auf ein beitragsorientiertes Punktesystem umgestellt. Im Rahmen dieser Umstellung gab es Übergangsregelungen, die vorsahen, dass die bis zur Umstellung erworbenen Rentenanwartschaften als Startgutschriften in das neue System eingingen. Allerdings wurden dabei rentennahe Jahrgänge besser gestellt als rentenferne Jahrgänge.
(Symbolbild)
Bereits einmal hatte der BGH (Urteil v. 14.11.2007, IV ZR 74/06) die sog. Startgutschriftenregelung daher als gleichheitswidrig beanstandet.
Daraufhin war die Berechnung der Startgutschriften modifiziert worden.
Auch diese Regelung wurde nunmehr vom BGH als gleichheitswidrig beanstandet.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler)