BGH-Vorankündigung, VIII ZR 49/16: Zum Schadensersatzanspruch des Vermieters nach Polizeieinsatz
Nach einer Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 04.08.2016 wird sich der BGH in seiner Verhandlung am 26.10.2016 mit der Frage zu befassen haben, ob der Vermieter vom Mieter Schadensersatz für eine bei einem Polizeieinsatz gegen den Mieter beschädigte Wohnungseingangstür verlangen kann.
(Symbolbild)
Im zu entscheidenden Fall war der Beklagte Mieter des Klägers. Im Jahre 2013 lagen gegen ihn ein Haftbefehl als auch ein Durchsuchungsbeschluss für die streitgegenständliche Wohnung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vor. Es kam zu einem entsprechenden Polizeieinsatz (mit Beschädigung der Wohnungstür), bei dem 26 Gramm Marihuana sowie ein Pfefferspray, zwei Jagdmesser und ein Teleskopschlagstock aufgefunden und sichergestellt wurden. Der Mieter wurde schließlich wegen vorsätzlichen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt.
Eine vom Vermieter gegen den Mieter angestrengte Schadensersatzklage wurde erst- und zweitinstanzlich abgewiesen.
Nunmehr liegt der Fall dem BGH zur Entscheidung vor.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))