Medienbericht: Urteil des AG Kassel -Geschwindigkeits-Messung mit TraffiStar S350 verworfen
Wie einem Bericht der Hessischen Allgemeinen Zeitung (HNA) vom 26.08.2016 zu entnehmen war, hielt nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts (AG) Kassel vom 24.08.2016 eine Messung mit einem Gerät des Typs TraffiStar S350 von Jenoptik der gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Hintergrund bildet offenbar eine vermeintliche Geschwindigkeitsüberschreitung eines Autofahrers, bei der eine derartige Geschwindigkeitsmessanlage in der Gemeinde Burgwald (Kreis Waldeck-Frankenberg) zur Anwendung kam. Der im Gerichtsverfahren eingeschaltete Gutachter soll zu der Einschätzung gelangt sein, dass die bei der Geschwindigkeitsmessung eingesetzte Technik die Weg-Zeit-Berechnung nicht nachvollziehbar mache.
In der Folge kam es offenbar zu einem (erstinstanzlichen) Freispruch.
(Symbolbild)
Der Hersteller der Messgeräte, der an dem Gerichtsverfahren nicht verfahrensmäßig beteiligt war, verwies darauf, dass ihm das Urteil nicht nachvollziehbar sei, weitere Aussagen aber erst nach Kenntnis der (schriftlichen) Urteilsgründe möglich seien.
Auch wenn in der Presse - zu Recht - betont wird, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, liegt die besondere Brisanz der Entscheidung darin, dass die Stadt Kassel eigentlich zeitnah Messgeräte des gleichen Typs an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet fest installieren wollte.
(Quelle: HNA vom 26.08.2016)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))