AG Alsfeld, 02.12.2016 - 4 OWi - 202 Js 42891/15: Rechtsstaatliche Grenzen kommunaler Blitzer
Mit Urteil vom 02.12.2016 sprach das Amtsgericht (AG) Alsfeld einen Autofahrer (Rentner), der am 31.07.2015 in Lauterbach-Reutersdie B254 in Richtung Alsfeld befuhr, vom Verstoß einer Geschwindigkeitsüberschreitung frei.
Die Entscheidung wurde nicht rechtskräftig. Sie führte allerdings zu der äußerst ausführlichen und in jeder Hinsicht lesenswerten Entscheidung des OLG Frankfurt, 26.04.2017, 2 Ss-Owi 295/17.
Dem vorgeworfenen Verkehrsverstoß lag eine Messung mittels eines stationären Geschwindigkeitsmeßgerätes vom Typ ESO 3.0 zugrunde.
(Symbolbild)
Das AG kam zum Ergebnis, dass diese Messung gegen ein Beweiserhebungsverbot verstoßen habe, welches in der vorliegenden Konstellation auch ausnahmsweise zu einem Beweisverwertungsverbot führe.
Denn der verfahrensgegenständliche Messvorgang sei durch einen (im vorliegenden Fall und in dieser Form) unzulässigen Einsatz Privater bei der Durchführung einer hoheitlichen Aufgabe geprägt.
(Quelle: AG Alsfeld, Urteil v. 02.12.2016, 4 OWi - 202 Js 42891/15)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))