Kein weiterer Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten? Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte P
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der 2004 geschiedene Ehemann musste seinerzeit an seine langjährige Ehegattin per Versorgungsausgleich erhebliche Versorgungsanrechte abgeben. Die geschiedene Ehefrau verstarb, die Pension des Ex-Ehemannes wurde aber weiter um den Versorgungsausgleich gekürzt. Auf einen durch die nunmehr mandatierte Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB gestellten Abänderungsantrag entschied das Familiengericht Würzburg allerdings zugunsten des geschiedenen Ehemannes, dass für die Zeit ab Antragstellung kein weiterer Versorgungsausgleich zulasten des Ehemannes mehr stattfindet.
Kein weiterer Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten? In der Rechtswirklichkeit bleibt es trotz Versterbens des ausgleichsberechtigten Gatten unnötig oft bei der Kürzung der Anrechte. Denn in vielen Fällen schöpfen Betroffene - oft aus Unkenntnis und im Vertrauen auf unzulängliche Beratungen der Versorgungsträger - nicht alle Möglichkeiten aus, um Ihre Anrechte zurückzuerhalten. Wir sind auf solche Versorgungsausgleichsfragen spezialisiert und halten weitere Infos zum Thema für Sie bereit unter: www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod