Neues zur Impfung - BGH klärt sorgerechtlichen Dauerbrenner
Lange war umstritten, ob der Obhutselternteil bei Trennung und Scheidung alleine über Impfungen der Kinder entscheiden darf, oder ob in diesem Punkt beide Elternteile zusammenwirken müssen. Nunmehr hatte der BGH Gelegenheit, sich zur Thematik zu äußern. Mit Beschluss vom 03.05.2017 - XII ZB 157/16 - stellte der BGH klar, dass es sich bei Impfungen um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung im Sinne der §§ 1628, 1687 BGB handelt, für die - bei gemeinsamer Sorge - grundsätzlich gemeinsames Handeln/Entscheiden beider Elternteile erforderlich ist. Werden sich die Eltern aber nicht über die Impffrage einig, kann dem impfbefürwortenden Elternteil die Alleinentscheidungsbefugnis nach § 1628 BGB übertragen werden, vorbehaltlich besonderer Impfrisiken im Einzelfall.