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AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

Versorgungsausgleich für Verstorbene entfällt - pensionierter Beamter erhält Anrechte zurück

Das AG Düsseldorf hat im Juni 2017 zugunsten eines durch die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB vertretenen, im Ruhestand befindlichen Beamten entschieden, dass der ihn belastende Versorgungsausgleich entfällt, nachdem seine geschiedene Ehefrau zuvor verstorben war.

Die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB hat damit erneut durch ein Abänderungsverfahren vor einem Familiengericht eine Entscheidung zugunsten eines Mandanten erwirkt. Während die Aussetzungsmöglichkeit nach § 37 VersAusglG beim Versorgungsträger (die dann im Nachgang - je nach Versorgungsträger - der Kontrolle der Verwaltungs- oder Sozialgerichte unterliegt) im Todesfall weithin bekannt ist, sind die - ganz anderen Voraussetzungen unterliegenden - beim Familiengericht angesiedelten Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich nach Tod des ausgleichsberechtigten Gatten weitgehend unbekannt.

Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB führen für ihre Mandanten bundesweit Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich, insbesondere bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten. Nähere Informationen finden Sie auf unserer Unterseite zum Thema "kein Versorgungsausgleich für Verstorbene"

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