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AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BAG, 30.08.2017 - 7 AZR 440/16: Befristungsrecht - Altwerden bei der ZDF-Krimiserie "Der Alte"?

Mit Urteil vom 30.08.2017 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) eine nicht ganz alltäglche Fallgestaltung aus dem Befristungsrecht zu entscheiden:

Hintergrund bildete die Klage eines Schauspielers, der in der von der Beklagten für das ZDF produzierten Krimiserie "Der Alte" 18 Jahre lang den Kommissar "Axel Richter" verkörperte.

Der Kläger und die Beklagte schlossen immer wieder sog. "Mitarbeiterverträge" oder "Schauspielerverträge" ab, die sich entweder auf einzelne Folgen oder alle Folgen eines Kalenderjahres bezogen. Der letzte Vertrag dieser Art wurde im Oktober 2014 für insgesamt 16 Drehtage der Folgen 391 und 392 abgeschlossen. Danach kam es zu keiner Anschlussbeschäftigung mehr.

Der Kläger ging von einer unzulässigen Befristung seines Arbeitsverhältnisses aus. Es fehle an einem sachlichen Grund. Im Übrigen läge auch die Fallgestaltung einer unzulässigen Kettenbefristung vor.


Symbolbild Filmproduktion

(Symbolbild)

Die vom Schauspieler gegen die Produktionsfirma erhobene Befristungskontrollklage (Entfristungsklage) blieb in allen Instanzen erfolglos.

Nach Auffassung des BAG sei die Befristung des Vertrages sachlich gerechtfertigt. Es läge der in § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 TzBfG genannte Sachgrund der Eigenart der Arbeitsleistung vor.

§ 14 Abs. 1 TzBfG lautet auszugsweise:

"(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt ist. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn

...

4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,

..."

Bei der Auslegung dieser Bestimmung seien insbesondere die verfassungsrechtlich geschützte Kunstfreiheit sowie die Berufsfreiheit abzuwägen. Im Ergebnis sei die Befristung im vorliegenden Fall nicht zu beanstanden.

Das BAG hatte ferner in einer Parallelentscheidung über die Befristungskontrollklage des Schauspielers zu entscheiden, der in derselben Serie 28 Jahre lang den Kommissar "Werner Riedmann" spielte. Auch dessen Klage blieb erfolglos.

(Quelle: BAG, Urteil v. 30.08.2017, 7 AZR 440/16; Pressemitteilung Nr 36/17)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)


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