BAG, 16.05.2018 - 10 AZR 427/17: Revision zurückgenommen - Entscheidung über SokaSiG obsolet
Gemäß einer Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 16.05.2018 wird es nach einer Rücknahme der Revision durch den Beklagten aufgrund einer außergerichtlichen Einigung der Parteien in dem betreffenden Verfahren nicht mehr zu einer gerichtlichen Sachentscheidung kommen.
Inhalt des zugrundeliegenden Rechtsstreits bildeten erhebliche Beitragsforderungen (ca. 140.000,00 €) nach den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes.
(Symbolbild)
Der beklagte Gewerbetreibende, der mit Wirkung zum 10.01.2013 ein Gewerbe mit dem Gegenstand Trocken- und Akustikbau angemeldet hatte, war erst- und zweitinstanzlich unterlegen.
Die Verurteilung wurde auf die Bestimmungen des SokaSiG (Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe) gestützt. Im Hinblick darauf, dass die Frage der Verfassungskonformität des SokaSiG bislang höchstrichterlich nicht geklärt sei, wurde aber vom Landesarbeitsgericht (LAG) ausdrücklich die Revision zum BAG zugelassen.
Eine Entscheidung hierüber wird es nun in diesem Verfahren nicht mehr geben.
(Quelle: BAG, Mitteilung v. 16.05.2018, 10 AZR 427/17; Pressemitteilung Nr. 23/18)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))