BGH, 15.05.2018 - X ZR 79/17: Fluggesellschaften aufgepasst vor fehlendem Visum eines Passagiers!
Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich in einem Urteil vom 15.05.2018 mit einem Kostenerstattungsverlangen eines Luftverkehrsunternehmen gegen einen Passagier wegen fehlenden Einreisevisums nach Indien zu befassen. Da der Passagier das erforderliche Visum nicht besaß, wurde dem Luftverkehrsunternehmen ein Bußgeld vom Einreisestaat auferlegt.
(Symbolbild)
Die Vorinstanzen gingen von einem vollen Kostenerstattungsanspruch gegen den Passagier aus. Der BGH vermisste allerdings eine anspruchsmindernde Berücksichtigung des Mitverschuldens der Fluggesellschaft und verwies den Fall zur weiteren Verhandlung zurück. (Quelle: BGH, Urteil v. 15.05.2018, X ZR 79/17; Pressemitteilung Nr. 90/2018 ) (Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))