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AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler

OLG Köln, 28.05.2018 - 27 U 13/17: Händler muss gebrauchten VW-Diesel (Motor EA 189) zurücknehmen

Mit Beschluss vom 28.05.2018 entschied das Oberlandesgericht (OLG) Köln, dass ein Kölner Autohändler ein Fahrzeug vom Typ VW (Volkswagen) Eos 2.0 TDI mit einem Motor des Typs EA 189 mit Abschaltvorrichtung zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten muss.

Das OLG bestätigte damit im Wege eines Beschlusses nach § 522 Abs. 2 ZPO die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts (LG) Köln.

Der Käufer hatte das im Jahr 2011 erstzugelassene Fahrzeug im April 2015 gebraucht zu einem Preis von € 22.000,00 erworben. Im November 2015 verlangte er binnen einer Frist von 3,5 Wochen die Lieferung eines Fahrzeugs gleichen Typs ohne Abschaltvorrichtung, hilfsweise Nachbesserung.

Symbolbild Motor

(Symbolbild)

Mitte Januar 2016 erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag.

Seit September 2016 steht ein Software-Update zur Verfügung.

Das LG hatte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Die Frist von letztlich sieben Wochen bis zur Rüktrittserklärung sei ausreichend gewesen. Damals habe auch noch kein Softwareupdate zur Verfügung gestanden. Der Mangel sei auch zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung nicht unerheblich gewesen.

Bei der Berechnung der Nutzungsentschädigung wurde eine Laufleistung von 275.000 km zugrunde gelegt.

(Quelle, OLG Köln, Beschluss v. 28.05.2018, 27 U 13/17; Pressemitteilung des OLG Köln vom 11.06.2018)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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