top of page
AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12: Kein Streikrecht für Beamte

Mit Urteil vom 12.06.2018 sprach das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aus, dass das Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß ist.

Beim Streikverbot für Beamte handele es sich um einen althergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums. Es entspräche auch dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes (GG) und sei auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).

Symbolbild Streik

(Symbolbild)

Es sei nicht erforderlich, dass das Streikverbot einfachgesetzlich normiert ist.

Im Übrigen gäbe es in den einzelnen Beamtengesetzen konkrete Regelungen zum unerlaubten Fernbleiben vom Dienst beziehungsweise zur Weisungsgebundenheit. Diese Vorschriften stünden einer Teilnahme an Streikmaßnahmen entgegen.

(Quelle: BVerfG, Urteil v. 12.06.2018, 2 BvR 1738/12, 2 BvR 646/15, 2 BvR 1068/14, 2 BvR 1395/13; Pressemitteilung Nr. 46/2018 vom 12.06.2018)

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)


Lontakt zum Kanzleisekretariat
Wir sind für Sie da!

Telefon:

0561 / 540 860-30

Fax:

0561 / 540 860-32

Email:

kanzlei [at] mayer-kuegler.de

Formular:

Kontaktformular

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
bottom of page