AG Schwäbisch Gmünd: Mehr Rente - Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Gattin rückgängig gemacht
In einem beim Amtsgericht (AG) - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd geführten Verfahren konnte unsere Kanzlei zugunsten des Antragstellers erreichen, dass der aus dem Jahre 1999 stammende Versorgungsausgleich für die Zukunft aufgehoben wurde.
Hintergrund bildete der Umstand, dass die Ex-Frau des Mandanten zwischenzeitlich verstorben war und der Versorgungsausgleich noch vor dem 01.09.2009 durchgeführt worden war.
(Symbolbild)
In derartigen Fällen ist es - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich, die ursprüngliche Rentenkürzung für die Zukunft abzuwenden.
Der überlebende Ehegatte erhielt daher seine volle Rentenanwartschaft wieder zurück.
Weitere Informationen zum Wegfall des Versorgungsausgleich bei Tod des Ex-Ehegatten finden Sie hier.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))