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AutorenbildRechtsanwalt Michael Kügler

AG Schwäbisch Gmünd: Mehr Rente - Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Gattin rückgängig gemacht

In einem beim Amtsgericht (AG) - Familiengericht - Schwäbisch Gmünd geführten Verfahren konnte unsere Kanzlei zugunsten des Antragstellers erreichen, dass der aus dem Jahre 1999 stammende Versorgungsausgleich für die Zukunft aufgehoben wurde.

Hintergrund bildete der Umstand, dass die Ex-Frau des Mandanten zwischenzeitlich verstorben war und der Versorgungsausgleich noch vor dem 01.09.2009 durchgeführt worden war.

Symbolbild Rentner Pensionär

(Symbolbild)

In derartigen Fällen ist es - unter bestimmten Voraussetzungen - möglich, die ursprüngliche Rentenkürzung für die Zukunft abzuwenden.

Der überlebende Ehegatte erhielt daher seine volle Rentenanwartschaft wieder zurück.

(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))


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