AG Düsseldorf: Rente oder Pension zurückholen! Mehr Rente für Geschiedene nach Tod der Ex-Frau
Ein 2018 beim Amtsgericht (AG) Düsseldorf - Familiengericht - erfolgreich durchgeführtes Verfahren, in dem eine Kürzung beamtenrechtlicher Versorgungsansprüche von ursprünglich monatlich ca. 900,00 DM (ca. 460,00 €) für die Zukunft abgewendet werden konnte, gibt Anlass, auf Folgendes hinzuweisen:
Viele Rentner und Pensionäre müssen im Alter leider sehr genau rechnen: Das Versorgungsniveau leidet ohnehin unter der ungünstigen Altersstruktur in unserer Gesellschaft. Bei Geschiedenen kommt aber noch ein erschwerender Umstand hinzu: Oftmals wurde im Rahmen des Scheidungsverfahrens ein Ausgleich der unterschiedlichen Versorgungsanrechte (Renten und Pensionen) durchgeführt. Derjenige Ehegatte, der während der Ehezeit ein "Mehr" an Rente oder Pension erworben hatte, musste eine entsprechende Kürzung zugunsten des anderen Ehegatten hinnehmen (sog. "Versorgungsausgleich").
(Symbolbild)
Gerade bei langer Ehedauer und großen Einkommensunterschieden konnte es hierdurch zu erheblichen Kürzungen der Versorgungsanwartschaften des ausgleichspflichtigen Ehegatten kommen - nicht selten bis zu mehren Hundert oder gar bis zu Tausend Euro (monatlich!).
Im Todesfall des geschiedenen Ehegatten sieht das Gesetz zwar vor, dass der Versorgungsträger (auf Antrag) diese "Kürzung" aufhebt. Dies allerdings nur dann, wenn der verstorbene Ehegatte nicht bereits länger als drei Jahre Versorgungsleistungen aus dem übertragenen Anrecht bezog, Allerdings gibt es daneben aufgrund mehrerer, ineinandergreifender Gesetzesänderungen noch einen weitgehend unbekannten Weg, der auch nach über dreijährigem Bezug in sog. Altfällen doch noch zu einer Aufhebung des Versorgungsausgleichs führen kann. Entsprechende Verfahren haben wir bereits mehrfach mit Erfolg für unsere Mandanten durchgeführt. Ob die Voraussetzungen für eine entsprechende Abänderung - die neuerdings in zahlreichen Altfällen in Betracht kommt - vorliegen, ist in jedem Einzelfall zu überprüfen. Betroffene, die eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten wollen, können sich aus dem gesamten Bundesgebiet an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB wenden. Die dortige telefonische Ersteinschätzung erfolgt kostenlos und verpflichtet zu nichts, Hotline 0561 / 580 9915 (www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod).
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel))