AG Köln: Pensionär erhält seine im Versorgungsausgleich verlorenen Anrechte nach Tod der Ex-Frau
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller war mit seiner ersten Ehefrau von 1961 bis 1979 verheiratet. Er war im öffentlichen Dienst tätig und gab über den Versorgungsausgleich letztlich Versorgungsanwartschaften in Höhe von rund 515 € (monatlich) an seine Ex-Frau ab. Diese verstarb bereits 1996.
Mit Antrag aus dem Mai 2019 begehrte der Antragsteller die Abänderung des Versorgungsausgleichs dahingehend, dass dieser ab 01.06.2019 entfällt.
Das Amtsgericht Köln holte daraufhin neue Auskünfte von den beteiligten Versorgungsträgern ein und entschied letztlich zugunsten des Antragstellers, dass der ihn belastende Versorgungsausgleich für die Zeit ab Juni 2019 nicht mehr stattfindet.
Anmerkung:
Erneut konnte die Kanzlei Dr. Mayer und Kügler Rechtsanwälte PartG mbB einem Pensionär zu einer erheblich besseren Altersversorgung verhelfen, indem der ihn belastende Versorgungsausgleich nach dem Tod der ausgleichsberechtigten Person - hier der Ehegattin - durch das Familiengericht aufgehoben wurde. Ein solches Vorgehen ist in vielen Fällen erfolgversprechend, wird nur häufig viel zu selten genutzt, weil diese Vorgehensweise noch immer weithin unbekannt ist. Dies kommt nicht nur bei Pensionären, sondern häufig auch bei Rentnern in Betracht.
Wer auch immer Versorgungsausgleich für eine bereits verstorbene Ex-Partnerin bezahlt, sollte unverzüglich prüfen lassen, ob ein Antrag auf Abänderung beim Familiengericht Aussicht auf Erfolg verspricht.
Zahlen Sie Versorgungsausgleich für eine Verstorbene? Melden Sie sich umgehend bei der Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für eine Erstberatung zur Frage, ob ein familiengerichtlicher Abänderungsantrag Aussicht auf Erfolg verspricht.