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AutorenbildRechtsanwalt Michael Kügler

AG Konstanz: Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau gestoppt - Pensionär erhält mehr Geld

Seit einer Scheidung im Jahre 2004 musste ein ehemaliger Polizeibeamter erhebliche Abzüge seiner Pension hinnehmen. Denn im Rahmen des Versorgungsausgleichs wurde zu Lasten seines Versorgungsanrechts für seine Ex-Frau eine gesetzliche Rentenanwartschaft von monatlich über 500,00 € begründet.

Dieser Betrag steigerte sich in den Folgejahren mit jeder Erhöhung der Pension.

Symbolfoto zum Versorgungsausgleich

(Symbolfoto)

Im Jahre 2014 verstarb die Ex-Frau im Alter von 73 Jahren. Gleichwohl blieb die Pensionskürzung bestehen und steigerte sich weiter.

Der frühere Beamte wollte diesen Zustand nicht weiter hinnehmen. Ihm erschien es nicht nachvollziehbar, dass weiterhin die ursprünglich von ihm "erarbeitete" Pension gekürzt wurde.

Er ließ daher über die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beim Amtsgericht (AG) - Familiengericht - Konstanz im Januar 2019 einen Antrag auf Stopp des Versorgungsausgleichs stellen.

Mit Erfolg! Das AG Konstanz beschloss eine Aufhebung des Versorgungsausgleichs mit Wirkung ab dem auf den Antragsmonat folgenden nächsten Monatsersten, d.h. vorliegend ab 01.02.2019.

Ein derartiger Verfahrensausgang ist zwar nicht in allen, wohl aber in zahlreichen sog. "Altfällen" möglich. Dabei versteht man unter einem Altfall solche Versorgungsentscheidungen, bei denen der Versorgungsausgleichs noch nach dem alten, bis Ende August 2009 geltenden Versorgungsausgleichsrecht entschieden wurden. Grob gesagt handelt es sich damit bei Altfällen um solche Versorgungsausgleichsentscheidungen, die bis ca. 2009/2010, in Einzelfällen auch darüber hinaus, ergangen sind;

Interessierte Betroffene können sich für eine kostenlose Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten in ihrem Fall an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB (Tel. 0561 / 540 860 30; www.mayer-kuegler.de) wenden.


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