AG Gelsenkirchen: Mann erhält Rentenpunkte und Pension nach Tod der Ex-Frau zurück - VA gestoppt
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der Antragsteller heiratete Mitte der 60er Jahre und wurde Ende der 90er Jahre geschieden. Über den Versorgungsausgleich musste er seinerzeit bei der Scheidung Renten- und Pensionsanrechte in monatlich (insgesamt) vierstelliger Höhe abgeben. Die geschiedene Ex-Frau verstarb 2013, nachdem sie über 10 Jahre Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hatte.
Auf den durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB gestellten Antrag entschied das Amtsgericht - Familiengericht - Gelsenkirchen zugunsten des überlebenden Ex-Mannes, dass der Versorgungsausgleich ab dem Folgemonat nach Antragstellung entfällt, der Antragsteller also sowohl die Pensionsanrechte wie auch die Rentenpunkte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, die er beim Versorgungsausgleich abgegeben hatte, zurückerhält.
Anmerkung: In zahlreichen Fällen können Geschiedene, die im Versorgungsausgleich ausgleichspflichtig gewesen sind, ihre dort verlorenen Renten- und Pensionsanrechte nach dem Tod des Ex-Ehepartners (in der Regel also nach dem Tod der Ex-Ehefrau) neuerdings zurückerhalten, und zwar auch dann, wenn die Verstorbene langjährig Rente aus den übertragenen Anrechten bezogen hatte. Zwar setzen die Versorgungsträger den Versorgungsausgleich auf Antrag im Verwaltungsweg regelmäßig nur dann (freiwillig) aus, wenn die Verstorbene nicht länger als 36 Monate Rente aus den übertragenen Anrechten erhalten hat. Durch das Ineinandergreifen verschiedener Gessetzesänderungen ist es seit einiger Zeit allerdings auch oft möglich, den Versorgungsausgleich durch ein familiengerichtliches Verfahren einzustellen, und zwar auch dann, wenn die Verstorbene länger als 36 Monate Leistungen bezogen hat (woran die Versorgungsträger dann gebunden sind).
Sind auch Sie geschieden und mussten Rentenpunkte und/oder Pensionsanrechte im Versorgungsausgleich abgeben und wollen diese zurück, nachdem Ihre Ex-Frau verstorben ist? Nehmen Sie am besten sofort Kontakt zu uns auf, um zu erfahren, ob ein familiengerichtlicher Abänderungsantrag Aussicht auf Erfolg verspricht (die anwaltliche Ersteinschätzung erfolgt kostenlos). Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB sind auf derartige Verfahren spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Weitere Info´s unter
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