BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21: Arbeitsunfähigkeitsbescheinung - Zur Erschütterung des Beweiswerts
In einem Urteil vom 08.09.2021 hatte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit dem Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) zu befassen.
Im entschiedenen Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die ihr Arbeitsverhältnis kündigte und noch am Tag der Kündigung krankgeschrieben wurde.
Die klagende Arbeitnehmerin war für die beklagte Arbeitgeberin seit August 2018 als kaufmännische Angestellte tätig. Am 08.02.2019 kündigte die Klägerin das Arbeitverhältnis selbst zum 22.02.2019 und legte eine AU-Bescheinigung vom gleichen Tage in Form einer Erstbescheinigung vor.
(Symbolbild)
Die Beklagte zweifelte die Arbeitsunfähigkeit an und verweigerte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Der Beweiswert der AU-Bescheinigung sei erschüttert, weil diese exakt die Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses umfasse.
Die Klägerin beharrte auf der Entgeltfortzahlung. Sie sei wegen eines Burn-Out ordnungsgemäß krankgeschrieben gewesen.
Arbeitsgericht (ArbG) und Landesarbeitsgericht (LAG) gaben der auf Entgeltfortzahlung für den Zeitraum vom 08.02.2019 bis 22.02.2019 gerichteten Klage statt.
Anders dagegen das BAG:
Dieses entschied aufgrund der nachträglich zugelassenen Revision gegen die Klägerin: Der Beweiswert der AU-Bescheinigung sei im vorliegenden Fall erschüttert gewesen. Das Zusammenfallen des Zeitraums der Krankschreibung mit der Restlaufzeit des Arbeitsverhältnisses begründe ernsthafte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit. Die Klägerin hätte daher im vorliegenden Fall ihre Arbeitsunfähigkeit substantiiert darlegen und beweisen müssen, was insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach Entbindung von der Schweigepflicht erfolgen könne.
Die Klägerin habe aber - trotz Hinweises des BAG - einen ihrer Darlegungseast entsprechenden Vortrag nicht geleistet. Somit wurde die Klage abgewiesen.
(Quelle: BAG, Urteil v. 08.09.2021, 5 AZR 149/21; Pressemitteilung Mr. 25/21)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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