BAG, 28.10.2021 - 8 AZR 370/20 (A): Teilzeit - Vorlage an EuGH - Diskriminierung bei Überstunden?
Mit Beschluss vom 28.10.2021 wandte sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Wege eines Vorabentscheidungsverfahrens an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Zu klären ist die Auslegung europarechtlicher Vorschriften dahingehend, ob tarifvertragliche Vorschriften, nach der die Zahlung von Überstundenzuschlägen nur für Arbeitsstunden vorgesehen ist, die über die regelmäßige Arbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers hinausgehen, eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten darstellt.
Im entschiedenen Fall klagt eine teilzeitbeschäftigte Pflegekraft gegen einen bundesweitig tätigen Dialyseanbieter.
Sie verlangt weitere Gutschriften auf ihrem Arbeitszeitkonto sowie eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG.
Auf das Arbeitsverhältnis findet ein Manteltarifvertrag Anwendung. Überstundenzuschläge sind demnach nur vorgesehen, wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten sind.
(Symbolbild)
(Quelle: BAG, Beschluss v. 28.10.2021, 8 AZR 370/20 (A); Pressemitteilung Nr. 35/21)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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