BSG, 26.09.2024 - B 2 U 15/22 R: Arbeitsunfall (Wegeunfall) beim Abholen von Arbeitsschlüsseln nach privater Feier?
Eine Beschäftigte hatte sich nach einem privaten Wochenendausflug auf dem Weg zu ihrer Wohnung begeben, um - vor Arbeitsantritt - die Arbeitsschlüssel abzuholen. Hierbei verunglückte sie bei einem Unfall mit ihrem PKW schwer.
Die Klägerin vertrat die Auffassung, dass ein Arbeitsunfall (Wegeunfall) vorliege und sie daher Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung habe. Berufsgenossenschaft sowie Sozialgericht (SG) und Landessozialgericht (LSG) lehnten das Begehren der Klägerin ab.
(Symbolbild)
Das BSG hielt mit seinem Urteil vom 26.09.2024 das Vorliegen eines Arbeitsunfalls allerdings nicht für ausgeschlossen. Es verwies daher den Rechtsstreit zur weiteren Verhandlung und Entscheidung an das LSG zurück. Die Klägerin könne sich nämlich auf einem versicherten Weg befunden haben, wenn sie mit den Arbeitsschlüsseln und -unterlagen in ihrer Wohnung verwahrtes Arbeitsgerät abholen wollte, welches für die Arbeit unentbehrlich war. Hierzu wird das LSG noch Feststellungen zu treffen haben.
(Quelle: BSG, Urteil v. 26.09.2024, B 2 U 15/22 R; Pressemitteilung Nr. 27/2024)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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