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AutorenbildFachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler

BVerfG, 02.07.2024 - 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23: Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen Mindestlohn

Ein Verein, der in zwei arbeitsgerichtlichen Verfahren zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns (MiLoG) verurteilt worden war, hatte sich hiergegen jeweils mit einer Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gewandt.


Hintergrund bildete der Umstand, dass der Verein auf Klage zweier ehemaliger Vereinsmitglieder wegen deren Mitarbeit als Sevaka-Mitglied im vereinseigenen Yoga- und Meditationszentrum (Ashram) durch Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Zahlung des Mindestlohn verurteilt worden war.


Symbolbild Yoga-Gruppe

(Symbolbild)


Das BAG hatte seinen Urteilen zugrundegelegt, dass es sich bei den Vereinen nicht um eine Religionsgemeinschaft im Sinne des Art. 4 GG gehandelt habe. Ob diese Annahme zutreffend sei oder nicht, wurde vom BVerfG allerdings offen gelassen. Denn es sei bereits weder dargelegt noch sonst ersichtlich, dass die geleisteten Dienste der Aufrechterhaltung des Beherbergungs- und Seminarbetriebs bzw. des Vertriebs von Yoga-Produkten für sich genommen religiös geprägt waren.


(Quelle: BVerfG, Beschlüsse v. 02.07.2024, 1 BvR 2244/23 und 1 BvR 2231/23; Pressemitteilung Nr. 60/2024 v. 18.07.2024)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)

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