BVerwG, 02.12.2021 - 2 A 7.21: "Reichsbürger" aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Wie das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) mit Urteil vom 02.12.2021 entschied, kann ein Beamter, der das Bestehen der Bundesrepublik Deutschland dadurch leugnet, dass er in einem Antrag auf Erteilung eines Ausweises über seine Staatsangehörigkeit mehrfach und ausschließlich "Königreich Bayern" angibt, aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden. Denn in einem solchen Verhalten liegt eine schwerwiegende Verletzung der Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue.
Im entschiedenen Fall war der Beamte als Regierungsobersekretär (A 7) beim Bundesnachrichtendienst (BND) tätig. Er hatte, wie der BND 2017 erfuhr, im Juni 2015 beim Landratsamt Starnberg einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt. In dem Antrag hatte er als Geburts- und Wohnsitzstaat das "Königreich Bayern" angegeben. Außerdem hatte er Bezug genommen auf das "RuStaG Stand 1913", d.h. das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung von 1913.
(Symbolbild)
In der Folge erhob der BND Disziplinarklage mit dem Ziel, den Beamten aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu lassen.
Zu Recht wie das BVerwG entschied:
Auch wenn der Beamte sich selbst nicht als "Reichsbürger" bezeichnete, hatte er einen Antrag gestellt, der objektiv auf die Leugnung der Bundesrepublik Deutschland hinausläuft. Ein solches Verhalten ist typisch für die sog. Reichsbürger-Szene. Der Beamter war auch nicht in der Lage, seine Angaben in dem von ihm angegeben Antrag vor Gericht plausibel zu erklären.
(Quelle: BVerwG, Urt. v. 02.12.2021, 2 A 7,21; Pressemitteilung Nr. 78/2021)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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