BVerwG, 29.08.2023 - 1 WB 60.22: Dienstliche Beurteilungen bedürfen einer gesetzlichen Grundlage
Der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) hatte sich in einem Beschluss vom 29.08.2023 mit dienstlichen Beurteilungen von Soldaten der Bundeswehr zu befassen. Hierbei stellte das Gericht fest, dass es an einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage fehle.
Hintergrund der Entscheidung bildete der Fall eines Offiziers der Bundeswehr. Dieser hatte im Juli 2021 eine dienstliche Beurteilung auf Basis eines neuen Beuerteilungssystems der Bundeswehr erhalten. Das Gesamturteil belief sich auf "D+"; demnach lag der Offizier knapp unter den besten 30%.
(Symbolbild)
Der Soldat wandte sich gegen diese Beurteilung, da er erst 8 Monate zuvor zu seiner neuen Dienststelle versetzt worden war und früher wesentliche Beurteilungen erhalten hatte. Außerdem habe er früher eine Leistungsprämie erhalten. Ferner erhob er weitere Einwände gegen die Beurteilung. Unter anderem rügte er das Fehlen einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage für das Beurteilungssystem.
Auch das BVerwG sah keine ausreichende gesetzliche Grundlage. Insbesondere enthalte das Sodatengesetz keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz des Gesetzesvorbehalts genügende Ermächtigungsgrundlage für das Beurteilungswesen. Nach der neueren beamtenrechtlichen Rechtsprechung müssten die wesentlichen Grundsätze für die Erstellung von Beurteilungen vom Gesetzgeber selbst getroffen werden.
(Quelle: BVerwG, Beschluss v. 29.08.2023, BVerwG 1 WB 60.22; Pressemitteilung Nr. 62/2023)
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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