Erneut: Grundrente ermöglicht Abänderung des Versorgungsausgleichs
Das Amtsgericht Westerburg hat durch Beschluss vom 28.06.2022 einen Versorgungsausgleich vollständig aufgehoben. Der Antragsteller - Rentner - erhält nach dem Tod einer Ex-Frau seine im alten Versorgungsausgleich verlorenen Anrechte ungekürzt zurück.
Möglich wurde die Abänderung durch massive Zuwächse im Rentenkonto der Ehefrau durch die sog. Grundrente.
Die Grundrentenregelungen bergen erhebliches Abänderungspotential, was bislang offenbar aber noch nicht in der Breite erkannt wurde.
Sind Sie geschieden und wollen nach dem Tod der Ex-Frau den Versorgungsausgleich rückabwickeln? Melden Sie gerne bei uns, um Ihren Fall zu erörtern.
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