top of page
AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Rheinbach: pensionierter Beamter erhält nach Versterben der Ex-Ehefrau ungekürzte Pension

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der Antragsteller ist Beamter im Ruhestand, hatte in den 90er Jahren geheiratet und wurde nach knapp 5jähriger Ehe geschieden. Trotz der vergleichsweise geringen Ehedauer musste er über den Versorgungsausgleich Anrechte an seine damalige Frau abgeben. Diese verstarb nach langjährigem Rentenbezug (länger als 3 Jahre) in 2015.

Auf den durch die Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB gestellten Antrag entschied das AG Rheinbach, dass der Antragsteller seine im Versorgungsausgleich verlorenen Pensionsanrechte ab dem Folgemonat nach Antragstellung ungekürzt zurückerhält.

Anmerkung: Zahlreiche Pensionäre, deren Ex-Frauen verstorben sind, können sich die im Versorgungsausgleich verlorenen Pensionsanrechte neuerdings - nach derzeitiger Rechtslage - durch ein Verfahren beim Familiengericht zurückholen, ohne dass dies hinreichend bekannt ist. Das gilt auch für zahlreiche Altfälle und ist insbesondere dann relevant, wenn eine Aussetzung der Kürzung nach § 37 VersAusglG an der dortigen Zeitgrenze (keine längere Bezugsdauer als 36 Monate) scheitert.

 

Sind auch Sie Pensionär und leiden unter Abzügen aus dem Versorgungsausgleich, obwohl Ihre Ex-Frau verstorben ist? Melden Sie sich am Besten sofort bei uns, um eine Einschätzung zu erhalten, ob ein Abänderungsantrag Aussicht auf Erfolg verspricht. Näheres hier.



Comments


Lontakt zum Kanzleisekretariat
Wir sind für Sie da!

Telefon:

0561 / 540 860-30

Fax:

0561 / 540 860-32

Email:

kanzlei [at] mayer-kuegler.de

Formular:

Kontaktformular

Rechtsanwalt in Fuldabrück-Bergshausen (LK Kassel)
bottom of page