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AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Stuttgart: Geschiedene Ehefrau erhält nach Tod des Ex-Mannes Pension zurück und zusätzliche Rente

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Die Antragstellerin heiratete 1971 und wurde durch Urteil des AG Stuttgart im Jahr 1979 geschieden. Sie war Beamtin und gab über den Versorgungsausgleich rund 100 DM monatliche Altersversorgung ab. Der geschiedene Mann verstarb bereits 2004.

Unter Vertretung durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB beantragte die geschiedene Ehefrau beim Familiengericht Stuttgart, den Versorgungsausgleich abzuändern. Das Amtsgericht Stuttgart holte neue Einkünfte von den beteiligten Versorgungsträgern ein. Während sich der Ehezeitanteil der Beamtenanrechte der Frau erwartungsgemäß verringert hatte, war der Ehezeitanteil des verstorbenen Mannes beim Versorgungswerk der Architektenkammer sehr stark angewachsen, vor allem wegen des Wegfalls der damaligen Barwertumrechung anhand der Barwertverordnung.

Dies hatte zur Folge, dass die Ausgleichsrichtung kippte: Aus der per saldo Ausgleichspflichtigen wurde die per saldo Ausgleichsberechtigte. Das AG Stuttgart entschied daher mit Beschluss aus dem Dezember 2019, dass die geschiedene Ehefrau (Antragstellerin) ihre eigenen Anrechte ungekürzt zurückerhält und dazu noch einen Teil der Architektenversorgung des Mannes. Die Differenz zur alten Versorgungslage beträgt nunmehr ca. 315 € pro Monat.

Anmerkung: Erneut konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB ganz entscheidend dazu beitragen, dass eine Pensionärin nach dem Tod des geschiedenen Ehemannes ein monetär angenehmeren Lebensabend verleben kann. Insbesondere in älteren Versorgungsausgleichsentscheidungen liegt erhebliches Abänderungspotential, dass oft ungenutzt bleibt. Eine Überprüfung der Sach- und Rechtslage ist insbesondere dann oft sinnvoll, wenn der Ausgleichsberechtigte des Versorgungsausgleichs verstorben ist.

 

Ist Ihr geschiedener Ehepartner verstorben und Sie wollen den Versorgungsausgleich ändern? Nehmen Sie möglichst sofort mit der spezialisierten Kanzlei Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB Kontakt auf (Ersteinschätzung zu den Erfolgsaussichten erfolgt kostenfrei).


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