Kammergericht Berlin: DRV im Beschwerdeverfahren erfolglos - Mütterrente muss berücksichtigt werden
Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB erwirkten beim Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg für einen Mandanten die Abänderung des Versorgungsausgleichs. Die DRV Bund legte hiergegen Beschwerde ein, weil sie die Berücksichtigung der Rechtsänderungen zur Mütterrente nicht akzeptieren wollte. Das übergeordnete Kammergericht in Berlin hingegen bestätigte die erstinstanzliche Verfahrensweise, die Beschwerde der DRV blieb erfolglos.
Letztendlich konnten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB erneut für einen Mandanten erwirken, dass er nach dem Tod seiner Ex-Frau die im Versorgungsausgleich abgegebenen Anrechte ungekürzt zurückerhält.
Wollen Sie Ihre alte Entscheidung zum Versorgungsausgleich einer Überprüfung unterziehen und/oder diese abändern? Das sollten Sie nicht ohne fachkundige Hilfe in Angriff nehmen! Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB sind auf Abänderungsverfahren zum Versorgungsausgleich spezialisiert und vertreten Mandanten bundesweit. Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!
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