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AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Wiesbaden: kein weiterer Versorgungsausgleich für verstorbene Ex-Frau - Rentner erhält mehr Rente

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:

Der Antragsteller war von 1973 bis 1992 verheiratet. Über den Versorgungsausgleich gab er seinerzeit erhebliche Rentenanrechte an seine Ex-Frau ab; er hatte Anrechte bei der BfA und der ZVK, die Ehefrau nur solche bei der BfA erworben. Die geschiedene Ehefrau verstarb nach langjährigem Rentenbezug 2017.

Der Antragsteller wandte sich an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, die beim AG Wiesbaden die Abänderung und Aufhebung des Versorgungsausgleichs beantragten.

Das Gericht gab dem Antragsteller recht und entschied zu seinen Gunsten, dass der Versorgungsausgleich ab 01.12.2018 entfällt.

Anmerkung:

Sind Sie Rentner und zahlen weiterhin Versorgungsausgleich für eine Tote? Zögern Sie nicht und melden sich bei uns für eine kostenlose Erstberatung zur Frage, ob ein Abänderungsantrag Aussicht auf Erfolg verspricht. Entgegen einem weitverbreiteten Irrtum kommt es hierfür häufig nicht darauf an, ob die Rentenbezugsdauer der Verstorbenen 36 Monate überschreitet.

 

Kein Versorgungsausgleich für Tote - nehmen Sie als Betroffener Kontakt zu uns auf, um eine kostenlose Erstberatung zur Frage zu erhalten, ob ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht


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