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LAG Berlin, 14.04.2021 - 15 TaBVGa 401/21: Eilantrag eines Betriebsrats auf Videotechnik erfolgreich

  • Autorenbild: Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
    Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Kügler
  • 13. Apr. 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Mit Beschluss vom 14.04.2021 hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG Berlin) über den Eilantrag eines Betriebsrats auf Zurverfügungsstellung einer technischen Ausstattung zur Durchführung von Sitzungen und Beratungen in Form von Videokonferenzen zu entscheiden.


Das LAG erließ eine entsprechende einstweilige Verfügung den Arbeitgeber.


Es verwies auf § 40 Abs. 2 BetrVG.


Symbolbild Videokonferenz

(Symbolbild)


Diese Norm lautet:


"(2) Für die Sitzungen, die Sprechstunden und die laufende Geschäftsführung hat der Arbeitgeber in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen."


Das LAG sah eine entsprechende technische Ausstattung als erforderliche Informationstechnik an.


Hinweis von Rechtsanwalt Michael Kügler:

Die Entscheidung dürfte gerade in Zeiten von Corona für Betriebsräte von herausragender Bedeutung sein.


(Quelle: LAG Berlin, Beschluss v. 14.04.2021, 15 TaBVGa 401/21; Pressemitteilung Nr. 08/21 v. 14.04.2021)


(Eingestellt von Rechtsanwalt MIchael Kügler, Kassel)

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