Mehr Geld! Ab 01.07.2021 gelten neue Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen
Mit Wirkung zum 01.07.2021 ist der bisher monatlich unpfändbare Grundfreibetrag auf 1.252,64 € gestiegen.
Dies ergibt sich aus der neuen Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021 ("Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2021 nach § 850c der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2021) vom 10. Mai 2021).
(Symbolbild)
Damit wird die in § 850c Abs. 4 ZPO vorgesehene jährliche Anpassung zum 01.07.2021 umgesetzt.
Das Land Nordrhein-Westfalen bietet ein Online-Tool zur Berechnung des pfändbaren Betrages an.
(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)
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