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AutorenbildRechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht Michael Kügler

OLG Celle, 18.06.2021 - 2 Ss (OWi) 69/21: Leivtec XV3-Messungen derzeit nicht mehr standardisiert

Immer wieder haben sich die Gerichte mit Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr und deren Sanktionierung ("Bestrafung") zu befassen.


So hatte das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Beschluss vom 18.06.2021 über einen mutmaßlichen Geschwindigkeitsverstoß zu entscheiden, bei dem der Betroffene die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um 37 km/h überschritten haben soll.


Die verfahrensgegenständliche Messung war mit dem Messgerät LEIVTEC XV3 durchgeführt worden.


Das erstinstanzlich zur Entscheidung berufene Amtsgericht (AG) hatte das Messergebnis nach den Grundsätzen über die sog. standardisierten Messverfahren ohne detaillierte Prüfung zugrundegelegt.


Symbolbild Auto

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Anders dagegen das OLG:


Da die für die Bauartprüfung dieses Messgeräts zuständige PTB bei gewissen Messanordnungen seltene Messfehler reproduzierbar nachstellen konnte und der PTB-Prüfbericht aus Sicht des OLG nicht eindeutig erkennen lasse, unter welchen Messbedingungen sich Messwertabweichungen zu Ungunsten bzw. ausschließlich zu Gunsten Betroffener auswirken können, könne zur Zeit nicht mehr von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden.


Das Urteil des AG war daher auf Rechtsbeschwerde des Betroffenen aufzuheben und die Sache an das AG zurückzuverweisen. Dies wird nun mit einem Sachverständigengutachten die Geschwindigkeitsüberschreitung näher aufzuklären haben.


(Quelle: OLG Celle, Beschluss v. 18.06.2021, 2 Ss (OWi) 69/21; Presseinformation v. 02.07.2021)


(Eingestellt von Rechtsanwalt Michael Kügler, Kassel)



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