AG Gera: Pensionierter Bahnbedienst. erhält volle Rente - Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der Antragsteller war mit seiner ersten Ehefrau von 1979 bis 2001 verheiratet. Die Ehe war kinderlos, gleichwohl lebte man eine "Hausfrauenehe". Bei der Scheidung erhielt die damalige Ehefrau daher sehr erhebliche Versorgungsanrechte vom Ehemann (Versorgungsausgleich). Die geschiedene Ehefrau verstarb im September 2019. Nachdem ein vom Antragsteller beim Bundeseisenbahnvermögen (Versorgungsträger) selbst gestellter Aussetzungsantrag nach § 37 VersAusglG erfolglos blieb, wandte sich der geschiedene Ehemann an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, die für den Mandanten einen Abänderungsantrag beim Familiengericht in Gera stellten. Der Antrag hatte vollumfänglich Erfolg; das Familiengericht entschied, dass der Versorgungsausgleich ab August 2020 vollständig gestrichen wird.
Anmerkung: Der Fall verdeutlicht, dass es sich auch in Konstellationen lohnen kann, einen Abänderungsantrag beim Familiengericht näher in den Blick zu nehmen, in denen sich die Abänderbarkeit nicht bereits wegen der geänderten Bewertung der Kindererziehungszeiten aufdrängt. Es gibt im Einzelfall auch diverse andere Gründe, die den Einstieg in ein Abänderungsverfahren ermöglichen können.
Zahlen Sie weiterhin Versorgungsausgleich für Ihre verstorbene Ex-Frau? Melden Sie sich am Besten sofort bei uns, um der Frage nachzugehen, wie sich in Ihrem Fall die Erfolgsaussichten für einen Abänderungsantrag darstellen.
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