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AutorenbildFachanwalt für Familienrecht Dr. Gregor Mayer

AG Bad Schwalbach: Rentner erhält gesetzliche Rente und Betriebsrente ungekürzt zurück - VA gestoppt

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der 1942 geborene, geschiedene Ehemann war von 1972 bis 2000 mit seiner Ehefrau verheiratet. Im Zuge der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich dahin geregelt, dass die gesetzliche Rente beider Eheleute wie auch die Anrechte des Ehemannes aus betrieblicher Altersvorsorge dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterworfen wurden. Der Ehemann hatte insgesamt gesehen die (deutlich) höheren Anrechte und war demgemäß insgesamt ausgleichspflichtig. Die geschiedene Ehefrau verstarb im Juni 2020.

Mit Antrag aus dem Juli 2020 beantragten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB für den geschiedenen Ehemann, das Familiengericht möge den Versorgungsausgleich ab August 2020 dahingehend abändern, dass der frühere Versorgungsausgleich insgesamt - einschließlich des Ausgleichs der Betriebsrente - nicht mehr stattfindet.

Der Antrag hatte in vollem Umfang Erfolg; der Antragsteller erhält nunmehr eine um mehrere hundert Euro höhere Rente - monatlich.

Anmerkung: Während ein Antrag nach § 37 VersAusglG nur eine Aussetzung der versorgungsausgleichsbedingten Kürzung bei den sog. Regelversorgungen bewirken kann, suspendiert ein erfolgreicher Abänderungsantrag bei Tod des Ausgleichsberechtigten nach § 51 VersAusglG auch die Kürzung der Betriebsrente.

 

Wollen Sie den Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau ungekürzt zurück? - Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren uns möglichst umgehend, damit die Frage geprüft werden kann, ob ein Abänderungsantrag in Ihrem Fall Aussicht auf Erfolg verspricht.

Versorgungsausgleich-Tod-Betriebsrente


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