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AutorenbildDr. Mayer & Kügler RAe PartG mbB

AG Kreuzberg (Berlin) - Beschl. v. 25.01.2022: Rentner holt sich Versorgungsausgleich zurück

Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:


Der Antragsteller - Ehemann - hatte 1977 geheiratet und wurde 2008 geschieden, aus der Ehe war eine Tochter hervorgegangen. Die Ehefrau hatte Anrechte in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben, daneben noch zwei Betriebsrenten. Der Ehemann war im Versorgungsausgleich insgesamt ausgleichspflichtig und musste seinerseits Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgeben. Die geschiedene Ehefrau verstarb 2019.

Der Ehemann wollte die Kürzung seiner Rente für eine Verstorbene nicht akzeptieren und sich den Versorgungsausgleich zurückholen. Er ließ durch die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB die Abänderung des Versorgungsausgleich beantragen. Nach Ermittlungen zu den ehezeitlichen Anrechten beider Eheleute annullierte das AG Kreuzberg schließlich den Versorgungsausgleich mit Wirkung ab 01.11.2020 vollständig, der Antragsteller erhielt insoweit seine im Versorgungsausgleich zunächst verlorenen Anrechte ungekürzt zurück.


Anmerkung:


Alte Versorgungsausgleichsentscheidungen mit Betriebsrenten bieten häufig erhebliches Abänderungspotential, weil Betriebsrenten aus heutiger Sicht oft falsch (zu niedrig) bewertet wurden. Das ist sowohl von Bedeutung für eine Abänderung unter Lebenden wie auch - und dort in besonderem Maße - für eine Abänderung nach Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten.

 

Ist Ihre Ex-Frau verstorben und wollen Sie sich den Versorgungsausgleich zurückholen? Zögern Sie nicht und und nehmen Sie sofort Kontakt mit uns auf.





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