AG Landau/Isar - Beschl. v. 14.04.22: Gericht hebt Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau auf
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung:
Der Antragsteller - Ehemann - heiratete 1979. Aus der Ehe gingen 3 Kinder hervor. 1998 wurde die Ehe durch das AG Augsburg geschieden und der Versorgungsausgleich zulasten des Mannes durchgeführt. Die Ex-Frau verstarb 2021. Die Deutsche Rentenversicherung kürzte trotz des Todes der Ex-Frau weiter die Rente des Ehemannes um den Versorgungsausgleich. Dies wollte der Ehemann nicht akzeptieren und wandte sich an Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Diese stellte beim AG Landau a.d. Isar den Antrag, die alte Entscheidung über den Versorgungsausgleich abzuändern und auszusprechen, dass der den Antragsteller bislang belastende Versorgungsausgleich nicht mehr stattfindet.
Das Amtsgericht stellte die aktuelle Wertigkeit der beiderseits in der Ehezeit erworbenen Rentenanrechte neu fest und entschied schließlich antragsgemäß, dass der Versorgungsausgleich aufgehoben wird.
Der Antragsteller kann sich nun über eine stark erhöhte Rente (mehrere hundert Euro pro Monat) freuen.
Anmerkung:
Falls der ausgleichsberechtigte Ehepartner verstorben ist, sollte der verbliebene Ausgleichspflichtige stets prüfen lassen, ob eine Aufhebung des Versorgungausgleichs möglich ist. Leider unterbleibt dies häufig, aus Rechtsunkenntnis, wegen falscher Auskünfte oder Beratung oder unzutreffender Eigenrecherche (z.B. im Internet). Die für eine Abänderung relevanten Aspekte sind komplex und sollten von Profis sachkundig beurteilt werden. Falls Sie den Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau aufheben lassen wollen, fragen Sie gerne bei uns wegen der Erfolgsaussichten an.
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