AG Kassel: Versorgungsausgleich nach Tod der Ex-Frau rückgängig gemacht
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Der Antragsteller war Industriearbeiter, mittlerweile in Rente und wurde 1989 von seiner ersten Frau geschieden. Diese verstarb bereits 2007. Einen Antrag auf Aussetzung der Kürzung nach § 37 VersAusglG lehnte die Deutsche Rentenversicherung ab.
Für den Antragsteller beantragten Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB die Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht Kassel. Der Antrag hatte Erfolg. Mit Beschluss aus dem Januar 2020 entschied das AG Kassel, dass der den Antragsteller belastende Versorgungsausgleich für die Zeit ab 01.07.2019 rückgängig gemacht wird.
Ergebnis: Eine stattliche Nachzahlung von der gesetzlichen Rentenversicherung und ca. 300 € mehr monatliche Rente.
Anmerkung: Regelmäßig kontaktieren geschiedene "Geber" ihren Versorgungsträger, wenn sie nach dem Tod der Ex-Frau die volle Rente beziehen wollen. Wird dieser Antrag abgelehnt, geben viele Betroffene auf - nur allzu oft ein Fehler. Häufig ist es vor allem in Altfällen möglich, den Versorgungsausgleich beim Familiengericht nach dem Tod des Ausgleichsberechtigten dahin abändern zu lassen, dass der Versorgungsausgleich entfällt. Entgegen immer wieder verbreiteter falscher Informationen spielt die im Verwaltungsverfahren beim Versorgungsträger entscheidende 36-Monatsfrist im Abänderungsverfahren beim Familiengericht regelmäßig keine Rolle. Hier gelten andere Hürden, die von von erfahrenen Experten oft bereits im Vorfeld gut eingeschätzt werden können.
Wollen Sie nach dem Tod der Ex-Frau den Versorgungsausgleich rückgängig machen? Kontaktieren Sie am besten sofort die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB, die Mandanten bundesweit in solchen Abänderungsverfahren vertritt.
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