AG Neustadt a.d. Aisch: Kürzung der Witwenrente durch den Versorgungsausgleich aufgehoben
Zum Sachverhalt und zur Entscheidung: Die Antragstellerin ist Witwe, ihr verstorbener Mann war in zweiter Ehe mit ihr verheiratet. Die erste Ehe des Mannes wurde 1986 geschieden und der Versorgungsausgleich zu seinen Lasten durchgeführt. Noch zu seinen Lebzeiten starb die erste Frau, gleichwohl wurden seine Ruhebezüge weiter um den Versorgungsausgleich gekürzt. Nach seinem Tod Ende 2018 erhielt seine zweite Frau - seine Witwe - eine Witwenversorgung, die zu ihrem Erstaunen weiterhin um den Versorgungsausgleich für die bereits tote erste Ehefrau gekürzt wurde.
Die Witwe wandte sich an die Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB. Diese beantragten im Namen der Witwe eine Abänderung des Versorgungsausgleichs beim Familiengericht. Mit Erfolg. Das Amtsgericht - Familiengericht - Neustadt a.d. Aisch entschied, dass der Versorgungsausgleich aus der ersten Ehe mit Wirkung ab Dezember 2019 aufgehoben wird.
Anmerkung: Die Frage einer Aufhebung des Versorgungsausgleichs stellt sich nicht nur im Verhältnis zum noch lebenden ausgleichspflichtigen Ehegatten, sondern der Abzug schlägt oft auch noch auf die Witwenrente nach dessen Tod durch. Selbst in dieser Konstellation ist häufig eine Abänderung des Versorgungsausgleichs zugunsten der Witwe möglich, auch wenn beide ursprünglich am Versorgungsausgleich Beteiligten bereits verstorben sind. Dr. Mayer & Kügler Rechtsanwälte PartG mbB sind auch in diesen Fallkonstellationen bundesweit für ihre Mandanten tätig.
Sind Sie Witwe und erhalten eine um den Versorgungsausgleich für die erste Ehe gekürzte Witwenrente oder Witwenversorgung, obwohl die frühere Ehefrau bereits verstorben ist? Nehmen Sie am Besten sofort Kontakt mit uns auf (Ersteinschätzung erfolgt kostenlos). Häufig ist eine Abänderung zugunsten der Witwenversorgung möglich!
Comments