Dr. Mayer & Kügler
Rechtsanwälte PartG mbB
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Surfen im Internet | Region: Kassel | Nordhessen
Rechtsanwalt Michael Kügler berät und vertritt bei Fragen zum Mindestlohn!
Surfen am Arbeitsplatz | Region: Kassel | Nordhessen
Rechtsanwalt Michael Kügler berät und vertritt bei Fragen der Internetnutzung!
"Ich bin Ihr Experte für Fragen des Surfen am Arbeitsplatz
Sie streiten über eine Abmahnung oder gar eine Kündigung?
Egal ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber - Nehmen Sie Kontakt auf!"
Dezernat Rechtsanwalt Michael Kügler (Fachanwalt für Arbeitsrecht), Kassel
Surfen im Internet (am Arbeitsplatz)
Begriff
In den letzten Jahren wurde die (berufliche/dienstliche) Nutzung des Internets an den meisten Arbeitsplätzen zur Selbstverständlichkeit. Gesunkene Verbindungskosten und eine Vielzahl moderner, internetfähiger Endgeräte trugen hierzu bei. Zu denken ist nicht nur an den klassischen Bürocomputer (mit Internetanschluss), sondern - zum Beispiel im Außendienst - auch an Laptops, Tablets und nicht zuletzt Smartphones. Viele dieser Geräte verfügen auch über (freigeschalteten) Internetzugang.
Neben der beruflichen/dienstlichen Nutzung, d.h. der Nutzung als Arbeitsmittel, findet zunehmend auch eine private Nutzung statt: Mal wird schnell eine private Email abgerufen, mal nach einem Urlaubsziel gesurft.
Diese private Nutzung ist gemeint, wenn hier vom Surfen im Internet gesprochen wird.
Folgen
In vielen Arbeitsverhältnissen ist die private Nutzung des Internets entweder ausdrücklich untersagt oder zumindest auf ein Minimum beschränkt.
Gleichwohl kommt es immer wieder zu Fällen, in denen Arbeitnehmer in erheblichen Umfang und mitunter gar auf "problematischen" Seiten privat surfen.
Die in der Rechtsprechung entschiedenen Fälle reichen vom Abmahnerfordernis vor Ausspruch einer Kündigung bis hin zur sofortigen Kündigung auch ohne vorangegangene Abmahnung.
Auch wenn stets die "Umstände des Einzelfalls" entscheiden, lässt sich zumindest - grob - folgende Tendenz ausmachen:
Surft ein Arbeitnehmer in erheblichen zeitlichen Umfang, während der Arbeitszeit, auf pornographischen Seiten, muss er - auch ohne vorangegangene Abmahnung - durchaus mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Findet das Surfen außerhalb der Arbeitszeit, etwa in Pausen, und auf gewöhnlichen Seiten statt und ist gar die Verbotslage unklar, so wird eine Abmahnung geboten sein.
Aktuelle Rechtsfragen (Auswahl)
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